Enger, 21.10.2010 - Das Oberlandesgericht Hamm hat mit seinem Beschluss vom 16.12.2010 sämtliche noch anhängige Beschwerden gegen den Beschluss des Registergerichts des Amtsgerichts Bad Oeynhausen, mit dem der Aufsichtsrat der im General Standard der Frankfurter Wertpapierbörse notierten EHLEBRACHT AG um vier Aufsichtsratsmitglieder auf die satzungskonforme Anzahl von sechs Aufsichtsratsmitgliedern ergänzt worden war, zurückgewiesen. Kurze Zeit zuvor hatte bereits ein Beschwerdeführer seine Beschwerde zurückgezogen.
Der Beschluss des OLG Hamm bestätigt damit auch die Rechtswirksamkeit der auf Antrag der Gesellschaft im Oktober 2010 erfolgten gerichtlichen Bestellung von Herrn Dr. Walter Hasselkus, Herrn Jörns Haberstroh, Herrn Achim Wiegmann (Arbeitnehmervertreter) und Frau Tanja Henning (Arbeitnehmervertreterin) zu Aufsichtsräten der EHLEBRACHT AG.
Der Aufsichtsrat der EHLEBRACHT AG setzt sich wie folgt zusammen:
Herr Dr. Walter Hasselkus -Aufsichtsratsvorsitzender-
Herr Jörns Haberstroh -stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender-
Herr Dr. Leopold Dieck
Herr Günter Pless
Herr Achim Wiegmann -Arbeitnehmervertreter-
Frau Tanja Henning -Arbeitnehmervertreter-
Mit dem vorliegenden Beschluss hat die Gesellschaft nun abschließende Rechtssicherheit bzgl. zukünftiger Beschlüsse des Aufsichtsrats zurück erlangt.
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Quelle: EHLEBRACHT AG
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